Unterstützung für Wirtschaft, Arbeit und digitalen Unterricht:
Ergebnis Koalitionsausschuss des Bundes am 22.4.2020
Pressemitteilung 22.4.2020- Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits
bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des
bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
- Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent
reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für
Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte
mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.
- Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor
der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere
Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungs-
möglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind.
Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren
Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
- Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen
in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten
Steuersatz von 7% gesenkt.
- Als Corona-Sofortmaßnahme wird für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte
Herabsetzung bereits für 2019 geleistete Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020
ermöglicht (Verlustverrechnung).
- Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit einer Gesamtsumme
von 500 Mio. Euro zu unterstützen. Mit einem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage
versetzt werden, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender
Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die
Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.